AGB
Überschrift 1
AGB DEUTSCHLAND Fitness & Gesundheit DAVID GYM Inhaber Christoph Vilshöver
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die auf der Website www.davidgym.de bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der
Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft oder Zehnerkarte gestattet.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.
1.3. Jugendliche
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur durch Unterschrift und dazugehöriger Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigen eine Mitgliedschaft in unseren Sporteinrichtungen abschließen.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte), welche ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
2.2. Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 10 Euro erhoben, die in der Aufnahmegebühr von 49,95 € enthalten ist.
2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das
Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 10,00 € fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom
Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das
Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das
Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem
Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
2.7 STUDIOZEITEN
Das Fitness & Gesundheit DAVID GYM bietet dem Mitglied die Möglichkeit die Dienstleistung innerhalb seiner ausgeschilderten Personalzeiten vollumfänglich mit betreuendem Personal zu nutzen. Der Umfang der Dienstleistung ist in der unterzeichneten Mitgliedschaftsvereinbarung aufgeführt. Das Fitness & Gesundheit DAVID GYM bietet über die Personalzeiten hinaus die Möglichkeit an die Dienstleistung auch ohne betreuendes Personal im Standort Overath zu nutzen.
Die personallosen Studiozeiten können in Overath von Montag – Freitag zwischen 06:00 – 10:00 Uhr, 20:00 – 23:00 Uhr, sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen zwischen 08:00 –
10:00 Uhr, 14:00 – 20:00 Uhr 360 Tage im Jahr, genutzt werden
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Nutzung der Spinde
Im Studio werden Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge, die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie die Pauschalen für Serviceleistungen (zusammen: Gesamtpreis) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Gesamtpreis als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, ist dieser binnen einer Frist von sieben
Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedsbeiträge in gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten bzw. zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen. Die Gebühr für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge
nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten und Mahngebühren, vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die
Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Zusatzleistungen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.5. sowie 7.2.
5.5 Servicepauschale
Das Studio fordert von jedem Mitglied zweimal im Jahr eine Servicepauschale in Höhe von 20,00 Euro. Diese ist jeweils im März und im September eines laufenden Kalenderjahres zusätzlich zu dem
Beitrag fällig.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG , STILLLEGUNG
6.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, eine Erstlaufzeit von einem, 6, 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vorgesehenen Mitgliedschaftsbeginn zum ersten oder 15. eines Monats.
6.2. Vorabnutzung
Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.
6.3. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit (Ziffer 6.1.) ordnungsgemäß gekündigt (Ziffer 6.7.), verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.
6.5. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches
Kündigungsrecht, außer der Umzugsort ist weiter als 25 Km von unseren Standorten Fitness &
Gesundheit DAVID GYM und Fitness & Gesundheit Bergisch Gladbach entfernt. Dies muss durch eine Ummelde Bescheinigung nachgewiesen werden und dann endet der Vertrag zum Ende des folgenden Monats, oder zum 14. des folgenden Monats, je nach Vertragsbeginn.
6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag, für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum, aber Maximal 6 Monate in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
6.7. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in
Textform mit Unterschrift zu erklären. Kündigungen per Email müssen im PDF Format ebenso mit Unterschrift gesendet werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Kündigungsbestätigungen werden verschickt, wenn ausdrücklich danach gebeten wird.
7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO
7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der
Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von
Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten in einer externen Cloud. Nach Kündigung werden die Daten nach 8 Wochen archiviert. Gelöscht wird alles, bis auf Name, Adresse, Telefonnummer, Geburstdatum und Mitgliedszeitraum.
9.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter
Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
(Stand: 02/2025)